AGBs

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (als Auftragnehmer:in gilt im Folgenden ABUconsult Kraft e.U.) ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers:in sind nur dann gültig, wenn sie im Einzelfall vereinbart und ausdrücklich von dem/der Auftragnehmer:in schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3 Angebote des/der Auftragnehmers:in sind freibleibend und, wenn nicht anders im Angebot angegeben, 14 Kalendertage gültig. Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in als wirksam abgeschlossen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den/die Auftragnehmer:in.

2. Beratungsauftrag / Leistungserbringung

2.1 Inhalt und Umfang eines konkreten Beratungsauftrages werden im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Leistungstermine und -fristen des Beratungsauftrags werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Im Fall von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall des Beraters ist der/die Auftragnehmer:in berechtigt, Terminänderungen bekanntzugeben, ohne in Verzug zu geraten.

2.2 Der/Die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein Vertragsverhältnis. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in wird während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses die Personen oder Gesellschaften, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

3. Honorar

3.1 Für die erbrachten Beratungsleistungen erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. Vorauszahlungen und Fortschrittszahlungen können je nach Aufwand und Leistungszeitraum vereinbart werden.

3.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. werden gegen Rechnungslegung dem/der Auftraggeber:in zusätzlich verrechnet. Reisekosten mit dem KFZ werden pro Kilometer gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt, falls nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, der Sitz des/der Auftragnehmers:in in 1120 Wien.

3.3 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Berater:innen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde.

3.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Tagsatzes ist das Honorar für jenen Zeitaufwand, der für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Bereits bei dem/der Auftraggeber:in entstandene Auslagen sind in jedem Fall vollständig zu ersetzten.

4. Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen

4.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

4.2 Der Rechnungsbetrag ist jeweils bei Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in ohne Abzug fällig. Wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt dann gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum zuzüglich 14 Tage.

4.3 Im Verzugsfall ist der/die Auftragnehmer:in berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB und § 458 UGB zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

5. Vertraulichkeit / Datenschutz

5.1 Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in verpflichten sich, alle den/die jeweils anderen Vertragspartner:in betreffenden geschäftlichen Informationen, die ihm/ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind und nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu halten und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter:innen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden.

5.2 Diese Vertraulichkeit / Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

5.3 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass diese Daten vertraulich behandelt werden und die erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

5.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Unternehmensnamen des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf der Website des Auftragnehmers verwendet und veröffentlicht.

6. Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte

6.1 Sämtliche Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in erstellten Werken (Leistungsbeschreibungen, Präsentationen, Entwürfe, Berichte, Analysen, sonstige Dokumente, etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Dem/der Auftraggeber:in wird daran ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist. Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt.

Der/die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen, verwerten, zur Verfügung zu stellen und/oder zu verbreiten. Eine Haftung des/der Auftragnehmers:in gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz

7.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in auf Mängelbehebung erlischt nach Ablauf von drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7.2 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und maximal mit dem jeweiligen Auftragswert. Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

7.3 Im Falle einer virtuellen Erbringung von Beratungsleistungen haftet der/die Auftragnehmer:in nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweilig verwendeten Plattform.

7.4 Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.5 Der/die Auftragnehmer:in schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Beratungsleistungen beruhen auf den vom/von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Informationen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit nicht überprüft werden müssen. Für auf Basis der Beratung getroffene unternehmerische Entscheidungen übernimmt der/die Auftragnehmer:in keine Haftung.

8. Vertragsdauer und Rücktritt

8.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

8.2 Der/die Auftragnehmer:in ist dessen ungeachtet berechtigt, aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

wenn die Erbringung der Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre des/der Auftraggebers:in liegen, unmöglich oder erheblich verzögert wird;

wenn der/die Auftraggeber:in trotz Fristsetzung in Zahlungsverzug gerät, oder über den/die Auftraggeber:in ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Auftraggebers:in bestehen, welche bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist der/die Auftragnehmer:in berechtigt, die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.

9. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Wien zuständig.

Stand 05/2026